Stand: 19. Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der West-Data Vertriebsgesellschaft mbH (nachfolgend „West-Data“) und ihren gewerblichen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über die Bereitstellung von Adress- und Unternehmensdaten, Datenbereinigung, Datenanreicherung, Neukundengewinnung sowie damit verbundene Beratungs- und Dienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn West-Data ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Vertragspartner ist ausschließlich die West-Data Vertriebsgesellschaft mbH, Köldingsweg 11, 33415 Verl.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von West-Data sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung von West-Data, durch Ausführung des Auftrags oder durch schriftliche/elektronische Annahme eines vom Kunden unterzeichneten Angebots.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, dem Angebot oder einer individuellen Leistungsbeschreibung.
(2) West-Data erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Datenbereinigung, Datenanreicherung, Lieferung von Neukundenadressen sowie laufende Aktualisierung von Bestandsdaten.
(3) West-Data schuldet die vereinbarte Datenqualität und Liefermenge, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Kunden (kein Erfolgsgarantievertrag).
Datensicherheit und Bereinigungsverfahren: Die Datenbereinigung kann flexibel an die Sicherheitsanforderungen des Kunden angepasst werden. Auf Wunsch erfolgt die Bereinigung auf externen, DSGVO-konformen Servern der West-Data Vertriebsgesellschaft mbH. Alternativ kann die Bereinigung on-premise direkt auf der Serverinfrastruktur des Kunden erfolgen, sodass die Daten die Systeme des Kundenunternehmens zu keinem Zeitpunkt verlassen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt West-Data alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Datenbestände und Zugänge rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
(2) Der Kunde versichert, zur Übermittlung und Verarbeitung der bereitgestellten Daten berechtigt zu sein und stellt West-Data von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist West-Data berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.
§ 6 Lieferung und Leistungsfristen
(1) Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung bereinigter oder neuer Daten in der Regel innerhalb von 2–5 Werktagen nach vollständigem Auftragseingang und Klärung des Leistungsumfangs.
(3) Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse befreien West-Data für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Erfüllung der betroffenen Verpflichtungen.
§ 7 Nutzungsrechte und Zweckbindung
(1) West-Data räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Daten für den vertraglich vereinbarten Zweck ein (insbesondere Direktmarketing und Vertriebskommunikation im B2B-Bereich).
(2) Eine Weitergabe, Vermietung oder sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der Daten an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von West-Data unzulässig.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Nutzung der Daten einzuhalten.
§ 8 Gewährleistung
(1) West-Data gewährleistet, dass die gelieferten Daten zum Zeitpunkt der Lieferung den vereinbarten Qualitätsmerkmalen entsprechen.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen ist West-Data zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 9 Haftung
(1) West-Data haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit West-Data im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von West-Data.
Datensicherheit und Bereinigungsverfahren: Die Datenbereinigung kann flexibel an die Sicherheitsanforderungen des Kunden angepasst werden. Auf Wunsch erfolgt die Bereinigung auf externen, DSGVO-konformen Servern der West-Data Vertriebsgesellschaft mbH. Alternativ kann die Bereinigung on-premise direkt auf der Serverinfrastruktur des Kunden erfolgen, sodass die Daten die Systeme des Kundenunternehmens zu keinem Zeitpunkt verlassen.
§ 11 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz von West-Data.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.